Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen

Lernen und Handeln für unsere Zukunft

Neuigkeiten

100% Förderung

In den Jahren 2021 und 2022 stellt das Land weitere 4 Millionen Euro aus dem Corona-Sondervermögen für Klimamaßnahmen den Kommunen zur Verfügung. Mit diesen Mitteln wird die Förderung über die Klima-Richtlinie aufgestockt.

Folgende Erhöhungen der Fördersätze und der maximalen Förderbeträge gelten ab 01.01.2021:

•             Maßnahmen von Klima-Kommunen werden mit 100 Prozent gefördert. Bisher waren es 90 Prozent Förderung.

•            Zur Förderung von investiven Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen erfolgt eine Erhöhung der maximalen Förderbeträge für Kommunen von derzeit 250.000 Euro auf 400.000 Euro.

Bitte beachten Sie: Diese Änderungen der Richtlinie sind bis zum 31.12.2022 befristet. Für in dieser Zeit bewilligte Förderanträge besteht eine befristete Mittelauszahlung und die Endverwendungsnachweise müssen bis November 2023 vorgelegt werden.

Mit der Klimarichtlinie werden investive Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen hessischer Kommunen gefördert. Außerdem können Öffentlichkeitsarbeit, Bildungs- und Informationsinitiativen im Klimabereich sowie die Beteiligung an Wettbewerben finanziell unterstützt werden.

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