Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen
Lernen und Handeln für unsere Zukunft
Förderung
Klimamaßnahmen in Klima-Kommunen werden in 2021 und 2022 mit bis zu 100 Prozent vom Land gefördert
Mit der Klimarichtlinie werden investive Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen hessischer Kommunen gefördert. Außerdem können Öffentlichkeitsarbeit, Bildungs- und Informationsinitiativen im Klimabereich sowie die Beteiligung an Wettbewerben finanziell unterstützt werden.
In den Jahren 2021 und 2022 stellt das Land weitere 4 Millionen Euro aus dem Corona-Sondervermögen für Klimamaßnahmen den Kommunen zur Verfügung. Mit diesen Mitteln wird die Förderung über die Klima-Richtlinie aufgestockt.
Die wesentlichen Neuerungen und Vorteile haben wir hier für Sie auf einen Blick zusammengefasst:
-
Maßnahmen von Klima-Kommunen und für Kommunen mit Windenergieanlagen werden mit 100 Prozent gefördert. Bisher waren es 90 Prozent Förderung. Für alle anderen Kommunen und kommunale Unternehmen werden die Fördersätze von derzeit 70 auf 80 Prozent erhöht. (Befristet bis 31.12.2022)
-
Zur Förderung von investiven Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen erfolgt eine Erhöhung der maximalen Förderbeträge für Kommunen von derzeit 250.000 Euro auf 400.000 Euro. (Befristet bis 31.12.2022)
- Die Stellung der Kommunen im Finanz- und Lastenausgleich findet keine Berücksichtigung mehr.
- Neu ist die Förderung der Einrichtung kommunaler Verleihsysteme von CO2-armen Mobilitätssystemen sowie deren Anschaffung für den innerkommunalen Gebrauch (z. B. (E-)Lastenfahrräder) als investive Klimaschutzmaßnahme.
- Neu ist auch die Förderung des Ausbaus des Trinkbrunnennetzes in urbanen Räumen als kommunale Klimaanpassungsmaßnahme.
- Neu ist außerdem: Die Förderung von Maßnahmen zur Haus- und Hofbegrünung privater Immobilieneigentümer als Klimaanpassungsmaßnahme in Kommunen.
- Bei Kommunen, die sich in direkter Nachbarschaft bzw. Nähe zu Windenergieanlagen befinden, sind jetzt zudem Kommunen antragsberechtigt, in deren Gemarkung sich auch repowerte Anlagen befinden. Die Entfernung zur geschlossenen Wohnbebauung wurde von 2 km auf 3 km angehoben.
- Neben der Möglichkeit zusätzlich auch Fördermittel des Bundes im Rahmen der Nationalen Klimainitiative (NKI) in Anspruch zu nehmen, ist jetzt auch eine Kumulation mit dem Investitionsprogramm der HESSENKASSE möglich.
- Interkommunale Maßnahmen erhalten eine besondere Unterstützung.
Vor der Antragsstellung wird eine kostenfreie fachliche Vorfeldberatung durch die hessenENERGIE - Gesellschaft für rationelle Energienutzung mbH – empfohlen (Kontaktdaten s.u.).