Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen
Lernen und Handeln für unsere Zukunft
Solarcoaching - PV auf kommunalen Liegenschaften
Intensivbegleitung auf dem Weg zu Ihrer PV-Anlage
Gemeinsam bringen wir PV-Anlagen auf Ihre kommunalen Gebäude - egal ob Sie bereits fortgeschritten sind oder noch ganz am Anfang stehen. Je nach bisherigen Aktivitäten wählen wir gemeinsam die geeignetsten Liegenschaften aus und legen anschließend in einer Simulation deren Dachflächen mit einer PV-Anlage als weiterführende Bewertungs-grundlage aus. Bei Fragen aller Art rund um den Planungsprozess unterstützen wir Sie jederzeit.
Abhängig von Ihrem bisherigen Fortschritt umfasst das Coachings im ersten Schritt die gemeinsame Begehung Ihrer Liegenschaften bei einem Ortstermin. Zusammen wählen wir geeignete Gebäude für eine Dachauslegung aus und erfassen direkt die notwendigen Daten. Danach geht’s an die Simulation der PV-Anlagen. Ein Bericht führt alle Betrachtungen zusammen und beantwortet Fragen zu Wirtschaftlichkeit, Finanzierung und Betrieb. In einem Online-Termin besprechen wir abschließend alle offenen Punkte, damit Sie eigenständig in die Umsetzung starten können.
Bild: ©HMLU
Das Solarcoaching im Detail
Mit dem Solarcoaching möchten wir Ihr PV-Vorhaben unkompliziert in die Umsetzung bringen und die Nutzung von Solarenergie fördern.
Das Ziel: Auf Basis der Simulation und Einschätzungen zu Wirtschaftlichkeit, Finanzierung, Betreibermodellen kennen Sie die besten Optionen für die Dachbelegung und starten informiert und zielsicher in die Realisierung der PV-Anlagen.
Das Solarcoaching richtet sich diesmal insbesondere an kleinere Kommunen. Bei Inanspruchnahme gehen wir davon aus, dass im Anschluss eine zeitnahe Umsetzung erfolgt, damit das Beratungsangebot diejenigen Kommunen mit dem größten Bedarf erreicht. Dafür ist wichtig, dass die kommunalen Ansprechpersonen nicht nur während des Coachings erreichbar sind, sondern auch darüber hinaus Kapazitäten für die Fortführung des Vorhabens einplanen.
Das Beratungsangebot kann flexibel auf Ihre individuellen Fragestellungen oder Prozessstände ausgerichtet werden. Was das Angebot insgesamt beinhaltet und wie der Ablauf beispielhaft aussehen kann, sehen Sie nachfolgend im Detail:
- Interessensbekundung & Ersttelefonat
Nach Ihrer Interessensbekundung melden wir uns bei Ihnen für ein Erstgespräch zur Einschätzung der benötigten Beratungsleistung und Klärung der Voraussetzungen. Anschließend erhalten Sie von uns die finale Zu- oder Absage zum Coaching. - Ortstermin: Gemeinsame Begehung geeigneter Liegenschaften
Die Auswahl geeigneter Gebäude erfolgt gemeinsam: Die Kommune füllt vorab eine Übersicht zur Erfassung aller Liegenschaften aus. Auf dieser Basis prüfen wir anschließend, welche Gebäude grundsätzlich infragekommen. Bei einem Termin vor Ort werden die ausgewählten Liegenschaften gemeinsam begangen. Hierbei erfassen wir auch direkt die notwendigen Gebäudedaten und prüfen die Dächer und die Elektrik. Wie viele der Gebäude sich eignen ist individuell und nicht begrenzt. - Simulation der Dachbelegung
Wir finalisieren die Auswahl der Gebäude anhand der erfassten Informationen und prüfen vielversprechende Dachflächen mit geeigneter Software. Auf Basis der vorherigen Betrachtungen plant ein Experte oder eine Expertin die PV-Anlagen in einer Simulation und führt die Ergebnisse in einem Bericht zusammen. Dieser beantwortet Ihnen alle relevanten Fragen rund um Wirtschaftlichkeit, Betrieb und Finanzierungsmodelle.
Beispiele, wie ein solcher Bericht aussieht und was Sie inhaltlich erwarten können, finden Sie nachfolgend:
Beispielbericht Überschusseinspeisung
Beispielbericht Überschusseinspeisung mit Batteriesystem
Beispielbericht Überschusseinspeisung mit Elektrofahrzeug - Online-Besprechungstermin
Die Ergebnisse der Betrachtung besprechen wir mit Ihnen in einem Onlinetermin und klären alle offenen Punkte. Danach sind Sie startklar für die eigenständige Umsetzung Ihrer PV-Anlage.
Im Nachgang erhalten die teilnehmenden Kommunen von uns eine Evaluation zum Ablauf des Coachings sowie der weiteren Vorhabenumsetzung.
Prozessbegleitende Leistungen
Oft stehen Kommunen an unterschiedlichen Abschnitten bei der Betrachtung von PV-Anlagen, sodass individuelle Unterstützung wichtig ist. Während des gesamten Beratungszeitraumes steht Ihnen eine Ansprechperson zur Verfügung. Gern helfen wir bei themenbezogenen Fragen und Anliegen, wie zum Beispiel:
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auch unter Berücksichtigung von Batteriespeichern
- Beratung zu möglichen Finanzierungs- und Betreibermodellen wie Con-/Intracting, dem Strombilanzkreismodell oder Mieterstrom
- Empfehlungen zur Inanspruchnahme von Fördermöglichkeiten
- Inhaltliche/Wirtschaftliche Beurteilung bestehender Angebote von Projektierern
- Beratung zu Koppelung mit WEA und Freiflächen-PV als gesamtkommunales Energieversorgungskonzept
- Unterstützung bei der Gremienarbeit
Bitte beachten Sie: Folgende Leistungen sind leider nicht Teil des Coachings:
- Statikprüfungen
- Konzeption von Ausschreibungen und Verträgen
- Fördermittelbeantragung
Die Beratung ist zudem nicht als reine Zweitprüfung einer bereits bestehenden Auslegung gedacht.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Wichtig ist vor allem die Bereitstellung einer gut erreichbaren und auskunftsfähigen Ansprechperson. Sie ist für die Zulieferung von benötigten Daten und für die Zugänglichkeit der Liegenschaften bei der Begehung verantwortlich. Ein entsprechend guter Zugang in die Verwaltung ist Voraussetzung. Interne Abstimmungen sowie ggf. mit den eigenen Dienstleistenden und Formalitäten im Rahmen der Planung (z.B. Fördermittelantragsstellung, Einholung von Genehmigungen, …) liegen ebenfalls bei der Kommune, wobei wir je nach Thema gern unterstützend zur Verfügung stehen. Für die Umsetzung des Vorhabens sollte die Ansprechperson auch im Nachgang an das Coaching Kapazitäten einplanen.
Nein, für Kommunen, die sich noch nicht mit geeigneten Gebäuden auseinandergesetzt haben, beinhaltet das Angebot im ersten Schritt die gemeinsame Auswahl der Liegenschaften und deren Begehung.
Das kommt darauf an: Kommunen, die sich bereits mit einer Gebäudeauswahl befasst haben, können unser Solarcoaching in Anspruch nehmen. Ausgewählte Gebäude können so durch Fachexpertinnen und -experten geprüft und der weitere Prozess für die Kommune erleichtert werden.
Für Gebäude, bei denen bereits eine Planung oder Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorliegt, ist allerdings keine Zweitprüfung vorgesehen.
Es gibt grundsätzlich keine Limitierung der Anzahl bei der ersten Gebäudebetrachtung, allerdings können nicht sämtliche vorhandenen Liegenschaften auch begangen und beplant werden. Nach einer gemeinsamen Vorauswahl und der gemeinsamen Begehung werden zusammen die geeignetsten Dachflächen priorisiert und weiter analysiert.
Ja, das ist möglich. Uns ist jedoch wichtig, dass das Angebot Kommunen erreicht, in denen der politische Wille zur Umsetzung von PV-Anlagen vorhanden ist. Ein Beschluss wirkt sich dabei positiv bei der Bewerbung aus, ist aber nicht zwingend notwendig.
Anhand des im Verlauf des Solarcoachings ausgestellten Berichts sollte nachfolgend ein Beschluss gefasst werden. Unser Partner steht auch für die Vorstellung des Vorhabens in Gremien zur Verfügung.
Nein, das ist nicht zwingend notwendig. Es wirkt sich jedoch positiv bei der Bewerbung aus, wenn dies bereits erfolgt ist. Hintergrund ist die höhere Umsetzungswahrscheinlichkeit und Akzeptanz, sodass das Beratungsangebot auch zu einer tatsächlichen Umsetzung führt. Die zeitnahe Umsetzung im Nachgang an das Coaching wird erwartet bei Inanspruchnahme des Angebots.
Wir richten das Angebot an Kommunen, die den Bau einer PV-Anlage tatsächlich realisieren wollen und wo die politischen und finanziellen Gegebenheiten dies grundsätzlich zulassen, sodass sie aus dieser Absicht heraus wirklich Beratung benötigen. Eine zeitnahe Umsetzung der geplanten Anlage wird demnach erwartet bei Inanspruchnahme des Beratungsangebots.
Nein, für die Nutzung des Solarcoachings entstehen keine Kosten. Im Rahmen der später folgenden Ausschreibung und Vergabe sowie der Installation und Folgeleistungen entstehen Kosten, die von der Kommune zu tragen sind.
Ein möglichst zügiger Beginn der Beratungsleistung wird angestrebt und muss seitens der Kommune gewährleistet werden. Die Dauer ist individuell und abhängig von diversen Faktoren während des Prozesses, wie z.B. Terminfindung, Datenerhebung oder örtlichen Gegebenheiten. Sobald alle Daten erfasst und ein Vor-Ort-Termin stattgefunden hat, können die Planungsunterlagen innerhalb weniger Wochen bereitgestellt und besprochen werden. Die Beratungsleistung endet spätestens zum Ende des Jahres 2026.
