Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen

Lernen und Handeln für unsere Zukunft

Maßnahmendatenbank

Mehrweg in der Gastronomie


Kommune / Landkreis

Rosbach v.d.Höhe / Wetteraukreis

Beschreibung

Viele Einwegplastikprodukte sind seit dem 3. Juli 2021 bereits EU-weit verboten. Dazu gehören etwa Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe oder Einweg-Geschirr aus konventionellem Plastik und aus "Bioplastik". Auch to-go-Becher und Einweg-Behälter aus Styropor dürfen in der EU nicht mehr produziert und in den Handel gebracht werden. Dies bringt selbstverständlich auch Folgen für Unternehmen mit sich, die mit Speisen und Getränken handeln und im weiteren oder engsten Sinne der Gastronomiebranche zuzuordnen sind. Ab 2023 werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants nach Verpackungsgesetz des Bundes verpflichtet, auch Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten. Um die ortsansässigen betroffenen Betriebe auf diesen Schritt frühzeitig vorzubereiten und diese zu animieren, das Ziel der Plastik- und Müllreduzierung gemeinsam zu verfolgen, hat die Verwaltung diese Unternehmen, mehrheitlich Gastronomien, zu einen Informationsabend Ende November 2021 eingeladen. Zudem wird geprüft, ob das Engagement der Betriebe mit einem städtischen Förderprogramm unterstützt werden kann.

Handlungsfeld

Klimaschutz Allgemeines

Typ

kommunales Förderprogramm

Finanzierung

vollständig eigenfinanziert

Status

zurückgestellt

Beginn der Maßnahmen-Umsetzung

2021

Ansprechpartner

-


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