Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen

Lernen und Handeln für unsere Zukunft

Maßnahmendatenbank

Regelungen in der Bauleitplanung


Kommune / Landkreis

Herborn / Lahn-Dill-Kreis

Beschreibung

In neueren Bebauungsplänen sind folgende Hauptziele bezüglich des Bodenschutzes festgelegt: • Die Inanspruchnahme von Böden ist auf das unerlässliche Maß zu beschränken. • Die Inanspruchnahme von Böden ist auf Flächen zu lenken, die vergleichsweise von geringer Bedeutung für die Bodenfunktion sind. • Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen sind soweit wie möglich zu vermeiden. • Verbot von Schottergärten • Grüne Freiflächengestaltung, Mindestbegrünung • Zisternen zur Gartenbewässerung • Verwendung von Ökopflaster Außerdem lässt die Bauleitplanung der Stadt Herborn hinsichtlich der Nutzung von Solar- und anderen erneuerbaren Energien nahezu alle Möglichkeiten zu.

Handlungsfeld

Klimaschutz Allgemeines

Stadt- und Raumplanung

Typ

politische Zielsetzung, Vorgaben oder Unterstützung

Finanzierung

vollständig eigenfinanziert

Status

laufend

Beginn der Maßnahmen-Umsetzung

2018

Ansprechpartner

-


Zurück