Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen

Lernen und Handeln für unsere Zukunft

Förderung über die Hessische Klimarichtlinie

Hessische Klimarichtlinie

Ein klimaneutrales Hessen – für dieses Ziel leisten die hessischen Kommunen mit Klimaschutz und Klimaanpassung vor Ort einen wichtigen Beitrag.

Finanzielle Unterstützung erhalten hessische Städte, Gemeinden und Landkreise mit der Klimarichtlinie des Hessischen Landwirtschaftsministeriums.

Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen für Ihren Einstieg in die Hessische Klimarichtlinie.

Trinkbrunnen

Best-Practice-Beispiele und FAQ

Auf der Seite des Landwirtschaftsministerium finden Sich

  • Best-Practice-Beispiele von erfolgreich geförderten Maßnahmen über die Klimarichtlinie und
  • ein FAQ zur Klimarichtlinie

Bild oben: © Maximilian von Lachner

Zentrale Informationsquellen zur novellierten Hessischen Klimarichtlinie:

Hier finden Sie kompakte Materialien, Präsentationen und Hinweise auf vertiefende Informationsangebote rund um die Hessische Klimarichtlinie.

Einstieg und Materialien

Weitere Informationen im Detail

Erhöhte Förderquoten für Klima-Kommunen

Der Basisfördersatz der Hessischen Klimarichtlinie beträgt 40%. Die Basisförderquote erhalten alle Kommunen.

Mitglieder des Bündnisses der Klima-Kommunen können darüber hinaus erhöhte Förderquoten im Rahmen der Hessischen Klimarichtlinie erhalten:

  1. Klima-Kommunen-Zuschlag in Höhe von 20 % (also insgesamt 60 Prozent): der Zuschlag wird gewährt, wenn die Mitgliedschaftsanforderungen erfüllt werden. Diese werden jährlich auf Gültigkeit geprüft.
  2. Zusätzliche einen Sprinter-Zuschlag von 15 % (also insgesamt 75 %): der „Sprinterzuschlag“ wird gewährt, wenn zusätzlich zu den Anforderungen des Klima-Kommunen-Zuschlags mindestens eine Sprinter-Maßnahme pro Jahr aus dem Sprinter-Maßnahmenkatalog umgesetzt wird. Eine Übersicht mit Details zu allen Sprinter-Maßnahmen erhalten Sie im Online-Portal unter "Sprinter-Maßnahmen". Hier finden sich Steckbriefe zu jeder Maßnahme. Sofern Sie noch keinen Zugang haben, wenden Sie sich an klimakommunen@lea-hessen.de

Damit kann der maximale Fördersatz für Klima-Kommunen auf bis zu 75% steigen (40% Basisfördersatz + 20% Klima-Kommunen-Zuschlag + 15% Sprinter-Zuschlag). Weitere zu- oder Abschläge von 5% oder 10% je nach Finanzstärke der Kommunen sind gemäß HFAG möglich.

Die Fördersätze gelten mit Inkrafttreten der neuen Hessischen Klimarichtlinie ab dem 01.07.2025. Zunächst gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2026. In dieser Zeit erhalten alle Klima-Kommunen alle Zuschläge und somit eine Förderquote von bis zu 75 %.

Danach erfolgt jährlich eine Überprüfung der Anforderungen für die Förderzuschläge. Stichtag für die Einstufung der Kommunen ist jeweils der 01.01. eines Jahres. Diese Einstufung legt fest, welche Förderquoten im jeweiligen Kalenderjahr gelten.

Erstmals wird zum 01.01.2027 geprüft, welche Anforderungen bis zum 31.12.2026 erfüllt wurden. Auf dieser Basis werden dann die Förderzuschläge für alle Anträge im Rahmen der Hessischen Klimarichtlinie für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2027 festgelegt.

Weitere Details zu den Fördersätzen

  • Der maximale Förderbetrag für investive Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen beträgt grundsätzlich 250.000 Euro, für Biomassefeuerungsanlagen 200.000 Euro.
  • Der maximale Förderbetrag für Studien und Analysen beträgt 100.000 Euro, für interkommunale Projekte sogar 250.000 Euro.
  • Die Finanzkraft einer Kommune nach dem hessischen Finanzausgleichsgesetz (HFAG) wird zusätzlich berücksichtigt, sodass sich die Förderquote bis zu 10 Prozentpunkte erhöhen oder absenken kann.
  • Eine Verbindung mit Fördermittel des Bundes im Rahmen der Nationalen Klimainitiative (NKI) und dem Investitionsprogramm der HESSENKASSE ist möglich.
  • Interkommunale Maßnahmen sind ebenfalls möglich. Hierzu gehören auch Anträge von Landkreisen oder Zweckverbänden.

Details zu förderfähigen Maßnahmen

  • Investive Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen.
  • Energieeffizienzmaßnahmen bei Kläranlagen und im Rahmen der Trinkwassergewinnung und -bereitstellung.
  • Investive Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, beispielsweise
    • Entsiegelungen und Beschattungen von öffentlichen Plätzen,
    • Dachbegrünungen,
    • Starkregenvorsorge, wie der Rückbau verrohrter Gewässer und die Rückhaltung von Niederschlagswasser.
  • Studien und Analysen, beispielsweise Starkregenanalysen, Stadtklimaanalysen oder Klimaanpassungskonzepten für Quartiere.
  • Pilot- und Demonstrationsvorhaben für Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel.
  • Maßnahmen zur Haus- und Hofbegrünung privater Immobilieneigentümer über ein kommunales Förderprogramm.

Vor Antragsstellung wird eine kostenfreie, fachliche Vorfeldberatung durch die HessenEnergie Gesellschaft für rationelle Energienutzung mbH empfohlen.

 

Kontakt:

Hintergrund

Das Land Hessen unterstützt seit 2016 Städte, Gemeinden und kommunale Unternehmen bei Projekten zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel. Dafür können Fördermittel beantragt werden.


Ab dem 01.07.2025 gelten neue Regeln und Fördersätze: Je stärker sich eine Kommune für den Klimaschutz engagiert, desto höher fällt die Förderung aus. Zusätzlich wird ein neues Online-Portal für Klima-Kommunen eingeführt. Dort können Sie ganz einfach Ihre umgesetzten Maßnahmen eintragen, Aktionspläne hochladen und Informationen zu Förderzuschlägen einsehen.


Mitgliedskommunen im Bündnis „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“ profitieren doppelt: Sie erhalten sowohl bei der Kommunalen Klimarichtlinie als auch bei der Hessischen Kommunalrichtlinie höhere Fördersätze.

Weitere Infos finden Sie weiter unten.

Weitere Informationen

Informationen zur Klimaschutzrichtlinie und zur Antragstellung finden Sie unter:

landwirtschaft.hessen.de

www.wibank.de

Mitgliedskommunen des Bündnisses "Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen" können nicht nur bei der hessischen Klimarichtlinie erhöhte Fördersätze erhalten, sondern auch bei der hessischen Kommunalrichtlinie (bis zu +10%).

Weitere Informationen finden Sie untenstehend.

Mit diesem Förderangebot des Landes Hessen werden die hessischen Kommunen bei der Umsetzung von investiven Maßnahmen unterstützt, mit denen die Kommunen ihren Strom- und Wärmebedarf dauerhaft reduzieren und damit Energiekosten senken können.

Gefördert werden energetische Modernisierungsmaßnahmen an kommunalen Gebäuden, besonders energieeffiziente und vorbildliche Neubauten als Modellvorhaben sowie Solarabsorberanlagen und Energieeffizienzmaßnahmen in kommunalen Freibädern.

Hat sich die antragstellende Kommune im Rahmen des Bündnisses „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“ zur Einführung und Einhaltung von Klimaschutzmaßnahmen verpflichtet, kann eine erhöhte Förderquote von zusätzlich bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der LEA Hessen und der WI-Bank.

Fördermittelberatung der LEA
Eine Beratung zu den Fördermöglichkeiten in den Bereichen Erneuerbare Energien, Energieeffizienz sowie Klimaschutz und Klimaanpassung bietet Ihnen die Fördermittelberatung der LEA

Fördermittelberatung der LEA

EU-Kommunal-Kompass
Eine Übersicht zu Fördermöglichkeiten für nachhaltigkeitsrelevante und umweltfreundliche Maßnahmen[nbsp] im Rahmen der vier europäischen Struktur- und Investitionsfonds (EFRE, ESF, ELER, EMFF).

EU-Kommunal-Kompass

Sie benötigen eine Beratung oder haben Fragen zur Förderrichtlinie?

Kommen Sie gerne auf uns zu:

Fachstelle der Klima-Kommunen

klimakommunen@lea-hessen.de