Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen
Lernen und Handeln für unsere Zukunft
Förderung über die Hessische Klimarichtlinie
Hessische Klimarichtlinie
Ein klimaneutrales Hessen – für dieses Ziel leisten die hessischen Kommunen mit Klimaschutz und Klimaanpassung vor Ort einen wichtigen Beitrag.
Finanzielle Unterstützung erhalten hessische Städte, Gemeinden und Landkreise mit der Klimarichtlinie des Hessischen Landwirtschaftsministeriums.
Bedeutung der Novellierung für die Klima-Kommunen
Auf dieser Seite haben wir für Sie alle Informationen und Neuerungen rund um die Mitgliedschaft im Bündnis der Klima-Kommunen im Rahmen der novellierten Klimarichtlinie zusammengestellt.
Auf den Seiten des Hessischen Landwirtschafts- und Umweltministeriums finden Sie die Richtlinie selbst sowie ausführliche ergänzende Informationen.
Bild oben: © Maximilian von Lachner
Wer weiß was? - Schritt für Schritt zur richtigen Ansprechperson bei Fragen rund um die Förderung
Die Fachstelle der Klima-Kommunen ist die Anlaufstelle bei allen grundsätzlichen Fragen im Bereich Klimaschutz- und Klimaanpassung sowie zur Mitgliedschaft im Bündnis und bei den Förderzuschlägen im Rahmen der Hessischen Klimarichtlinie.
Die Fördermittelberatung der LEA Hessen gibt Ihnen einen Überblick zu Bundes- und Landesförderungen für Ihr Vorhaben und unterstützt Sie bei der Identifikation des passenden Förderprogramms.
Die kostenfreie Vorfeldberatung der HessenEnergie sollten Sie immer bei Antragstellung im Rahmen der Hessischen Klimarichtlinie oder der Hessischen Kommunalrichtlinie (Energie) nutzen. Hier erhalten Sie Infos zur Eignung Ihres Vorhabens und den Fördervoraussetzungen, den fachtechnischen Details und was im Vorlauf zur Antragstellung konkret beachtet werden muss. So vermeiden Sie Verzögerungen bei der Antragsprüfung und fehler- oder lückenhafte Unterlagen.
Bei der WI Bank reichen Sie die Antragsunterlagen ein. Sie prüft und wickelt das Verfahren ab. Bei Fragen zu den Unterlagen, dem Bewilligungsstatus, dem Bescheid oder dem Verwendungsnachweis erhalten Sie hier eine Auskunft.
Weitere Förderbedingungen der Klimarichtlinie
Nachfolgend finden Sie einen kurzen Überblick zu weiterführenden Bedingungen und Möglichkeiten im Rahmen der Klimarichtlinie. Ausführliche Informationen zur Richtlinie können Sie auf der Seite des Landwirtschafts- und Umweltministeriums abrufen, Informationen zur Antragsstellung finden Sie auf den Seiten der WIBank.
- Der maximale Förderbetrag für investive Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen beträgt grundsätzlich 250.000 Euro, für Biomassefeuerungsanlagen 200.000 Euro.
- Der maximale Förderbetrag für Studien und Analysen beträgt 100.000 Euro, für interkommunale Projekte sogar 250.000 Euro.
- Die Finanzkraft einer Kommune nach dem hessischen Finanzausgleichsgesetz (HFAG) wird zusätzlich berücksichtigt, sodass sich die Förderquote bis zu 10 Prozentpunkte erhöhen oder absenken kann.
- Eine Verbindung mit Fördermittel des Bundes im Rahmen der Nationalen Klimainitiative (NKI) und dem Investitionsprogramm der HESSENKASSE ist möglich.
- Interkommunale Maßnahmen sind ebenfalls möglich. Hierzu gehören auch Anträge von Landkreisen oder Zweckverbänden.
- Investive Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen.
- Energieeffizienzmaßnahmen bei Kläranlagen und im Rahmen der Trinkwassergewinnung und -bereitstellung.
- Investive Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, beispielsweise Entsiegelungen und Beschattungen von öffentlichen Plätzen, Dachbegrünungen und Starkregenvorsorge, wie der Rückbau verrohrter Gewässer und die Rückhaltung von Niederschlagswasser.
- Studien und Analysen, beispielsweise Starkregenanalysen, Stadtklimaanalysen oder Klimaanpassungskonzepten für Quartiere.
- Pilot- und Demonstrationsvorhaben für Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel.
- Maßnahmen zur Haus- und Hofbegrünung privater Immobilieneigentümer über ein kommunales Förderprogramm.
Mitgliedskommunen des Bündnisses "Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen" können nicht nur bei der hessischen Klimarichtlinie erhöhte Fördersätze erhalten, sondern auch bei der hessischen Kommunalrichtlinie (bis zu +10%).
Mit diesem Förderangebot des Landes Hessen werden die hessischen Kommunen bei der Umsetzung von investiven Maßnahmen unterstützt, mit denen die Kommunen ihren Strom- und Wärmebedarf dauerhaft reduzieren und damit Energiekosten senken können.
Gefördert werden energetische Modernisierungsmaßnahmen an kommunalen Gebäuden, besonders energieeffiziente und vorbildliche Neubauten als Modellvorhaben sowie Solarabsorberanlagen und Energieeffizienzmaßnahmen in kommunalen Freibädern.
Hat sich die antragstellende Kommune im Rahmen des Bündnisses „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“ zur Einführung und Einhaltung von Klimaschutzmaßnahmen verpflichtet, kann eine erhöhte Förderquote von zusätzlich bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der LEA Hessen und der WI-Bank.
Sie benötigen eine Beratung oder haben Fragen zur Förderrichtlinie?
Kommen Sie gerne auf uns zu:
Fachstelle der Klima-Kommunen
Weitere Anlaufstellen für Förderprogramme des Bundes und der EU finden Sie außerdem hier:
Förderdatenbank des Bundes
Gute Übersicht zu Fördermaßnahmen die über direkte Klimaschutzmaßnahmen hinausgehen und somit eine Ergänzung zu den weiteren Förderdatenbanken.
Nationale Klimaschutzinitiative
Die zentrale Förderdatenbank zu Förderprogrammen und Projekten im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative; ergänzend eine Übersicht zu weiteren Fördermöglichkeiten.
Nationale Klimaschutzinitiative
EU-Kommunal-Kompass
Eine Übersicht zu Fördermöglichkeiten für nachhaltigkeitsrelevante und umweltfreundliche Maßnahmen[nbsp] im Rahmen der vier europäischen Struktur- und Investitionsfonds (EFRE, ESF, ELER, EMFF).
