Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen

Lernen und Handeln für unsere Zukunft

Förderung über die Hessische Klimarichtlinie

Hessische Klimarichtlinie

Ein klimaneutrales Hessen – für dieses Ziel leisten die hessischen Kommunen mit Klimaschutz und Klimaanpassung vor Ort einen wichtigen Beitrag.

Finanzielle Unterstützung erhalten hessische Städte, Gemeinden und Landkreise mit der Klimarichtlinie des Hessischen Landwirtschaftsministeriums.

Trinkbrunnen

Bedeutung der Novellierung für die Klima-Kommunen

Auf dieser Seite haben wir für Sie alle Informationen und Neuerungen rund um die Mitgliedschaft im Bündnis der Klima-Kommunen im Rahmen der novellierten Klimarichtlinie zusammengestellt.  

Auf den Seiten des Hessischen Landwirtschafts- und Umweltministeriums finden Sie die Richtlinie selbst sowie ausführliche ergänzende Informationen.

Bild oben: © Maximilian von Lachner

ACHTUNG

Durch die angekündigten Mittelkürzungen und Überarbeitung des Leistungsangebots bei den Klima-Kommunen wird es auch zu Änderungen bei der Förderung über die „Kommunale Klimarichtlinie“ geben.

Das für den 01.01.2027 angekündigte System mit differenzierten Fördersätzen für Klima-Kommunen wird nicht eingeführt, sondern es wird ein einheitlicher Fördersatz von 75 Prozent für alle Kommunen gelten. Zu- oder Abschläge von 5% oder 10%, je nach Finanzstärke der Kommunen, sind gemäß des Hessischen Finanzausgleichsgesetzes (HFAG) möglich. Eine entsprechende Novellierung der „Kommunalen Klimarichtlinie“ wird aktuell vorbereitet.

Eintragungen von Sprintermaßnahmen im Online-Portal der Klima-Kommunen und das Hochladen von Aktionsplänen sind entsprechend nicht mehr erforderlich, um ab Januar 2027 eine erhöhte Förderung in der „Kommunalen Klimarichtlinie“ zu erhalten.

Dennoch ist das Einstellen von Aktionsplänen und die Eintragung von Maßnahmen im Portal begrüßenswert, um im Sinne unseres Netzwerks Maßnahmen und Vorgehensweisen unterschiedlicher Kommunen auszutauschen und sichtbar zu machen.

Wir bitten den entstandenen Zusatzaufwand zu entschuldigen und informieren zeitnah, sofern weitere Informationen vorliegen.
Bei Fragen wenden Sie sich gern an die Fachstelle der Klima-Kommunen oder das Hessische Landwirtschafts- und Umweltministerium.

Wer weiß was? - Schritt für Schritt zur richtigen Ansprechperson bei Fragen rund um die Förderung

Die Fachstelle der Klima-Kommunen ist die Anlaufstelle bei allen grundsätzlichen Fragen im Bereich Klimaschutz- und Klimaanpassung sowie zur Mitgliedschaft im Bündnis und bei den Förderzuschlägen im Rahmen der Hessischen Klimarichtlinie.

Die Fördermittelberatung der LEA Hessen gibt Ihnen einen Überblick zu Bundes- und Landesförderungen für Ihr Vorhaben und unterstützt Sie bei der Identifikation des passenden Förderprogramms.

Die kostenfreie Vorfeldberatung der HessenEnergie sollten Sie immer bei Antragstellung im Rahmen der Hessischen Klimarichtlinie oder der Hessischen Kommunalrichtlinie (Energie) nutzen. Hier erhalten Sie Infos zur Eignung Ihres Vorhabens und den Fördervoraussetzungen, den fachtechnischen Details und was im Vorlauf zur Antragstellung konkret beachtet werden muss. So vermeiden Sie Verzögerungen bei der Antragsprüfung und fehler- oder lückenhafte Unterlagen.

Bei der WI Bank reichen Sie die Antragsunterlagen ein. Sie prüft und wickelt das Verfahren ab. Bei Fragen zu den Unterlagen, dem Bewilligungsstatus, dem Bescheid oder dem Verwendungsnachweis erhalten Sie hier eine Auskunft.

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Überblick zu den Ansprechpersonen im Fördermittelprozess

Weitere Förderbedingungen der Klimarichtlinie

Nachfolgend finden Sie einen kurzen Überblick zu weiterführenden Bedingungen und Möglichkeiten im Rahmen der Klimarichtlinie. Ausführliche Informationen zur Richtlinie können Sie auf der Seite des Landwirtschafts- und Umweltministeriums abrufen, Informationen zur Antragsstellung finden Sie auf den Seiten der WIBank.

  • Der maximale Förderbetrag für investive Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen beträgt grundsätzlich 250.000 Euro, für Biomassefeuerungsanlagen 200.000 Euro.

  • Der maximale Förderbetrag für Studien und Analysen beträgt 100.000 Euro, für interkommunale Projekte sogar 250.000 Euro.

  • Die Finanzkraft einer Kommune nach dem hessischen Finanzausgleichsgesetz (HFAG) wird zusätzlich berücksichtigt, sodass sich die Förderquote bis zu 10 Prozentpunkte erhöhen oder absenken kann.

  • Eine Verbindung mit Fördermittel des Bundes im Rahmen der Nationalen Klimainitiative (NKI) und dem Investitionsprogramm der HESSENKASSE ist möglich.

  • Interkommunale Maßnahmen sind ebenfalls möglich. Hierzu gehören auch Anträge von Landkreisen oder Zweckverbänden.
  • Investive Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen.

  • Energieeffizienzmaßnahmen bei Kläranlagen und im Rahmen der Trinkwassergewinnung und -bereitstellung.

  • Investive Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, beispielsweise Entsiegelungen und Beschattungen von öffentlichen Plätzen, Dachbegrünungen und Starkregenvorsorge, wie der Rückbau verrohrter Gewässer und die Rückhaltung von Niederschlagswasser.

  • Studien und Analysen, beispielsweise Starkregenanalysen, Stadtklimaanalysen oder Klimaanpassungskonzepten für Quartiere.

  • Pilot- und Demonstrationsvorhaben für Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel.

  • Maßnahmen zur Haus- und Hofbegrünung privater Immobilieneigentümer über ein kommunales Förderprogramm.

Mitgliedskommunen des Bündnisses "Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen" können nicht nur bei der hessischen Klimarichtlinie erhöhte Fördersätze erhalten, sondern auch bei der hessischen Kommunalrichtlinie (bis zu +10%).

Mit diesem Förderangebot des Landes Hessen werden die hessischen Kommunen bei der Umsetzung von investiven Maßnahmen unterstützt, mit denen die Kommunen ihren Strom- und Wärmebedarf dauerhaft reduzieren und damit Energiekosten senken können.

Gefördert werden energetische Modernisierungsmaßnahmen an kommunalen Gebäuden, besonders energieeffiziente und vorbildliche Neubauten als Modellvorhaben sowie Solarabsorberanlagen und Energieeffizienzmaßnahmen in kommunalen Freibädern.

Hat sich die antragstellende Kommune im Rahmen des Bündnisses „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“ zur Einführung und Einhaltung von Klimaschutzmaßnahmen verpflichtet, kann eine erhöhte Förderquote von zusätzlich bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der LEA Hessen und der WI-Bank.

 

 

Sie benötigen eine Beratung oder haben Fragen zur Förderrichtlinie?

Kommen Sie gerne auf uns zu:

Fachstelle der Klima-Kommunen

klimakommunen@lea-hessen.de

 

Weitere Anlaufstellen für Förderprogramme des Bundes und der EU finden Sie außerdem hier: