Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen

Lernen und Handeln für unsere Zukunft

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.klima-kommunen-hessen.de/ veröffentlichte Website  des Landes Hessen.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf

  • einer im [November 2025] durchgeführten Selbstbewertung
  • einer von Landeskompetenzzentrum für Barrierefreie IT (LBIT) am 09.01.2025 vorgenommenen Bewertung im Rahmen einer Vereinfachten Überprüfung

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere:

  1. Gesamter Webauftritt; teilweise fehlende sinngebende Textalternative für Grafiken
    Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden
  2. Gesamter Webauftritt; keine korrekte Untertitelung bei bereitgestellten Videos
    Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden
  3. Gesamter Webauftritt; Fehlende Dokumententitel verschlechtern die Orientierung
    Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden
  4. Gesamter Webauftritt; teilweise keine sinngebenden Linktexte im Kontext
    Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden
  5. Gesamter Webauftritt; nur optisch hervorgehobene Fehlermeldungen
    Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden

Maßnahmen

Korrekturen an den oben genannten Barrieren werden sukzessiv umgesetzt.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 BITV HE 2019 darstellen würde.

Teilbereich: Ältere bzw. umfangreichere Dokumente bei denen keine große Nachfrage erwartet wird, sind teilweise nicht vollständig barrierefrei. Im Bedarfsfall kann Kontakt mit der Ansprechperson aufgenommen werden.

Kein Anwendungsfall

Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 3 Absatz 1 BITV HE 2019.

Inhalt: Es liegen keine Inhalte vor, die nicht in den Anwendungsbereich des § 3 Absatz BITV HE 2019 fallen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 02.12.2025 erstellt.

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:

Ansprechperson Barrierefreiheit

Julia Mildner
Referat Klimaförderung
Telefon: +49 (0)611 815 1625
E-Mail: Klima-Kommunen@landwirtschaft.hessen.de

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten

Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe

Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT

Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG

Landgraf-Philipp-Platz 1-7

35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901

E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

 

Durchsetzung beantragen