Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen
Lernen und Handeln für unsere Zukunft
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.klima-kommunen-hessen.de/ veröffentlichte Website des Landes Hessen.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf
- einer im [November 2025] durchgeführten Selbstbewertung
- einer von Landeskompetenzzentrum für Barrierefreie IT (LBIT) am 09.01.2025 vorgenommenen Bewertung im Rahmen einer Vereinfachten Überprüfung
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barriere:
- Gesamter Webauftritt; teilweise fehlende sinngebende Textalternative für Grafiken
Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden - Gesamter Webauftritt; keine korrekte Untertitelung bei bereitgestellten Videos
Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden - Gesamter Webauftritt; Fehlende Dokumententitel verschlechtern die Orientierung
Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden - Gesamter Webauftritt; teilweise keine sinngebenden Linktexte im Kontext
Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden - Gesamter Webauftritt; nur optisch hervorgehobene Fehlermeldungen
Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden
Maßnahmen
Korrekturen an den oben genannten Barrieren werden sukzessiv umgesetzt.
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 BITV HE 2019 darstellen würde.
Teilbereich: Ältere bzw. umfangreichere Dokumente bei denen keine große Nachfrage erwartet wird, sind teilweise nicht vollständig barrierefrei. Im Bedarfsfall kann Kontakt mit der Ansprechperson aufgenommen werden.
Kein Anwendungsfall
Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 3 Absatz 1 BITV HE 2019.
Inhalt: Es liegen keine Inhalte vor, die nicht in den Anwendungsbereich des § 3 Absatz BITV HE 2019 fallen.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 02.12.2025 erstellt.
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:
Ansprechperson Barrierefreiheit
Julia Mildner
Referat Klimaförderung
Telefon: +49 (0)611 815 1625
E-Mail: Klima-Kommunen@landwirtschaft.hessen.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de
